Import-Lexikon · W

Wirtschaftsbeteiligter

Recht & Vertrag · Economic Operator

Definition

Ein Wirtschaftsbeteiligter ist jede natürliche oder juristische Person, die Produkte herstellt, einführt oder auf dem Markt bereitstellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 muss für viele Produktgruppen ein in der EU ansässiger Akteur vorhanden sein, der die Konformitätsunterlagen bereithält. Ohne einen benannten Wirtschaftsbeteiligten in der EU ist die Einfuhr und der Verkauf von Waren aus Drittländern wie China rechtswidrig.

English: Economic Operator

Wo wird „Wirtschaftsbeteiligter" genutzt?

Genutzt in Verträgen & Haftung – beim Lieferantenvertrag (BGB, CISG, Incoterms, Akkreditiv), in der Gewährleistung B2C/B2B und bei Abmahnungen/Vertragsstrafen im Marktplatz-Vertrieb. Konkret relevant in: EORI beantragen, CE-Konformität, Vertrag-Vorlage.

Zusammenhänge & Einordnung

Rechtsbegriffe verknüpfen den Liefervertrag (BGB, CISG, Incoterms, Akkreditiv) mit der Gewährleistung (Sachmangel, Mängelrüge) und dem Marktplatz-Vertrieb (Abmahnung, Vertragsstrafe, PAngV). Sie sichern Zahlungs- und Haftungsrisiken ab.

Häufige Fragen

Was bedeutet Wirtschaftsbeteiligter?
Ein Wirtschaftsbeteiligter ist jede natürliche oder juristische Person, die Produkte herstellt, einführt oder auf dem Markt bereitstellt. Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 muss für viele Produktgruppen ein in der EU ansässiger Akteur vorhanden sein, der die Konformitätsunterlagen bereithält. Ohne einen benannten Wirtschaftsbeteiligten in der EU ist die Einfuhr und der Verkauf von Waren aus Drittländern wie China rechtswidrig.
Ist Wirtschaftsbeteiligter für meinen China-Import relevant?
Höchstwahrscheinlich – nutzen Sie die oben verlinkten Import4u-Tools und Ratgeber, um den Begriff in Ihrem konkreten Fall einzuordnen. Bei Unklarheiten beraten wir Sie kostenlos.

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