Import-Lexikon · I

Inverkehrbringen

Compliance & Recht · Placing on the market

Definition

Der Zeitpunkt, zu dem ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellt wird. Ab diesem Moment muessen alle gesetzlichen Anforderungen wie CE, RoHS oder GPSr vollstaendig erfuellt sein. Der Importeur haftet ab diesem Zeitpunkt rechtlich als Hersteller, sofern der Produzent seinen Sitz ausserhalb der EU hat.

English: Placing on the market

Wo wird „Inverkehrbringen" genutzt?

Genutzt bei der Produktsicherheit & EU-Konformität – vor Inverkehrbringen (CE-Kennzeichnung, REACH, RoHS), bei der Marktplatz-Anmeldung (LUCID, WEEE, CPNP) und in der Marktüberwachung (GPSR, Rückverfolgbarkeit). Konkret relevant in: CE-Konformität, GPSR-Check, Beratung.

Zusammenhänge & Einordnung

Compliance-Begriffe verknüpfen das Produkt (CE, REACH, RoHS, LFGB) mit den Marktzugangsvoraussetzungen (EORI, LUCID, WEEE, CPNP) und der Marktüberwachung (GPSR, Rückverfolgbarkeit, Rückrufe). Sie entscheiden über Vertriebsfähigkeit und Haftungsrisiko.

Verknüpfte Tools & Ratgeber

Häufige Fragen

Was bedeutet Inverkehrbringen?
Der Zeitpunkt, zu dem ein Produkt erstmals auf dem EU-Markt zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung bereitgestellt wird. Ab diesem Moment muessen alle gesetzlichen Anforderungen wie CE, RoHS oder GPSr vollstaendig erfuellt sein. Der Importeur haftet ab diesem Zeitpunkt rechtlich als Hersteller, sofern der Produzent seinen Sitz ausserhalb der EU hat.
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