Import-Lexikon · E

Einwegkunststoff-Verordnung

Compliance & Recht · EU ban/ marking rules on single-use plastics.

Definition

EU-Verordnung (EU) 2019/904 verbietet bestimmte Einwegplastikprodukte (Besteck, Strohhalme, Wattestäbchen) und regelt Kennzeichnung/Mitverantwortung für Einwegprodukte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

English: EU ban/ marking rules on single-use plastics.

Wo wird „Einwegkunststoff-Verordnung" genutzt?

Genutzt bei der Produktsicherheit & EU-Konformität – vor Inverkehrbringen (CE-Kennzeichnung, REACH, RoHS), bei der Marktplatz-Anmeldung (LUCID, WEEE, CPNP) und in der Marktüberwachung (GPSR, Rückverfolgbarkeit). Konkret relevant in: Einwegkunststoff-Check.

Zusammenhänge & Einordnung

Compliance-Begriffe verknüpfen das Produkt (CE, REACH, RoHS, LFGB) mit den Marktzugangsvoraussetzungen (EORI, LUCID, WEEE, CPNP) und der Marktüberwachung (GPSR, Rückverfolgbarkeit, Rückrufe). Sie entscheiden über Vertriebsfähigkeit und Haftungsrisiko.

Häufige Fragen

Was bedeutet Einwegkunststoff-Verordnung?
EU-Verordnung (EU) 2019/904 verbietet bestimmte Einwegplastikprodukte (Besteck, Strohhalme, Wattestäbchen) und regelt Kennzeichnung/Mitverantwortung für Einwegprodukte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
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