von Hanna Voss Team import4u · 8.9.2026, 23:34:27
Wir möchten ein USB-C-Ladegerät mit 230-V-Netzteil aus China importieren und unter eigener Marke verkaufen. Welche EU-Vorgaben und technischen Unterlagen müssen vor dem Inverkehrbringen geprüft bzw. erstellt werden, und reicht eine Lieferantenerklärung als Nachweis aus?
Für ein USB‑C‑Ladegerät mit 230‑V‑Netzteil sind typischerweise LVD, EMV und RoHS relevant; je nach Ausführung zusätzlich RED (z. B. bei Funk), Ökodesign/Standby sowie WEEE- und Verpackungspflichten. Vor dem Inverkehrbringen sollten eine EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation mit Risikoanalyse, Schaltplänen, Stückliste, Prüfberichten und nachvollziehbarer Serien-/Chargenkennzeichnung vorliegen; als Eigenmarkeninhaber seid ihr in der Regel selbst für die Konformität verantwortlich. Eine reine Lieferantenerklärung reicht daher nicht aus – sie kann nur ein Baustein sein und sollte durch produktspezifische Nachweise sowie eine Prüfung von Netzteil, Kabel und USB‑C‑Funktion ergänzt werden. Eine praktische Checkliste findet ihr unter /kostenlose-tools; bei Unsicherheiten hilft /beratung-china-import.
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