CE-Kennzeichnung für USB-C-Ladegerät mit Netzteil

von Hanna Voss Team import4u · 8.9.2026, 23:34:27

Wir möchten ein USB-C-Ladegerät mit 230-V-Netzteil aus China importieren und unter eigener Marke verkaufen. Welche EU-Vorgaben und technischen Unterlagen müssen vor dem Inverkehrbringen geprüft bzw. erstellt werden, und reicht eine Lieferantenerklärung als Nachweis aus?

#ce#elektroprodukte#technische-dokumentation

1 Antworten

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Mei ChenTop· 15.9.2026, 03:50:41

Für ein USB‑C‑Ladegerät mit 230‑V‑Netzteil sind typischerweise LVD, EMV und RoHS relevant; je nach Ausführung zusätzlich RED (z. B. bei Funk), Ökodesign/Standby sowie WEEE- und Verpackungspflichten. Vor dem Inverkehrbringen sollten eine EU-Konformitätserklärung, technische Dokumentation mit Risikoanalyse, Schaltplänen, Stückliste, Prüfberichten und nachvollziehbarer Serien-/Chargenkennzeichnung vorliegen; als Eigenmarkeninhaber seid ihr in der Regel selbst für die Konformität verantwortlich. Eine reine Lieferantenerklärung reicht daher nicht aus – sie kann nur ein Baustein sein und sollte durch produktspezifische Nachweise sowie eine Prüfung von Netzteil, Kabel und USB‑C‑Funktion ergänzt werden. Eine praktische Checkliste findet ihr unter /kostenlose-tools; bei Unsicherheiten hilft /beratung-china-import.

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