Warum das Verpackungsgesetz Importeure direkt betrifft Wer Waren aus Asien nach Deutschland importiert, gilt rechtlich als 'Inverkehrbringer'. Sobald Sie die erste Verpackung – sei es der Versandkarton oder die Produktumverpackung – in den deutschen Markt einführen, greift das Verpackungsgesetz (VerpackG). Viele KMU unterschätzen dies: Sie denken, die Verantwortung läge beim Hersteller in China. Das ist ein gefährlicher Irrtum, der zu Abmahnungen oder Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro führen kann.
Die LUCID-Registrierung: Ihr erster Schritt Die zentrale Anlaufstelle ist das LUCID-Verpackungsregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Jedes Unternehmen, das systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Verkehr bringt, muss sich hier registrieren.
### Handlungsempfehlung: 1. Besuchen Sie die offizielle Website von LUCID. 2. Erstellen Sie ein Nutzerkonto und hinterlegen Sie Ihre Unternehmensdaten. 3. Erhalten Sie Ihre Registrierungsnummer (EPR-Nummer). Ohne diese Nummer dürfen Sie Ihre Waren nicht auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay verkaufen.
Lizenzierung: Der Weg zum dualen System Nach der Registrierung folgt die Lizenzierung. Sie müssen Ihre voraussichtlich jährlich in Umlauf gebrachten Verpackungsmengen bei einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh) lizenzieren. Hier zahlen Sie für die Entsorgung und das Recycling Ihrer Verpackungen.
*Praxis-Tipp:* Unterschätzen Sie nicht das Gewicht Ihrer Verpackungen. Wiegen Sie repräsentative Muster (Karton, Füllmaterial, Klebeband, Etiketten) genau ab und multiplizieren Sie diese mit der jährlichen Importmenge. Eine Unterdeckung führt zu unnötigem bürokratischem Aufwand bei der Jahresabschlussmeldung.