Zollbefreiung ist der gesetzliche Verzicht auf Zollabgaben für bestimmte Einfuhren - z.B. Rückwaren, persönliches Umzugsgut, Muster mit kommerziellem Wert unter 45 €, Waren aus Präferenzländern mit Ursprungsnachweis.
Rechtsgrundlage: Unionszollkodex (UZK) Art. 185 ff. sowie die Durchführungsverordnung; Präferenzabkommen der EU regeln Zollbefreiungen/-ermäßigungen bei gültigem Ursprungsnachweis (EUR.1, REX). Freigutgrenzen und geringwertige Sendungen (unter 150 €) sind zollfrei, jedoch nicht EUSu-frei.
Für China-Importe sind Zollbefreiungen meist nur über Präferenzursprung relevant - China hat kein vollumfängliches EU-Präferenzabkommen, aber regionale Abkommen (z.B. über Drittländer-Kumulierung) können greifen. Muster sind bis 45 € zollfrei. Import4u prüft je Einzelfall.
Quellen: UZK Art. 185 ff., EU-Präferenzabkommen, EZT-Online, Merkblatt des Zolls.
English: Statutory exemption from customs duties - e.g. returned goods, low-value samples, preferential-origin imports.
Wo wird „Zollbefreiung" genutzt?
Genutzt in der Zollabfertigung & Importabwicklung – beim Spediteur (ATLAS-Anmeldung), beim Hauptzollamt (EORI, vZTA) und im Rechnungswesen (Zollwert, Einfuhrumsatzsteuer). Relevant ab Wareneingang im EU-Hafen bis zur Überführung in den freien Verkehr. Konkret relevant in: Zoll & Verzollung, Zollsatz-Tool (EU-TARIC), EORI beantragen.
Zusammenhänge & Einordnung
Zollbegriffe verknüpfen die Beschaffung (Ursprungsland, HS-Code) mit der Kostenkalkulation (Zollsatz, Zollwert, Landed Cost) und der Abfertigung (ATLAS, EORI, POA). Sie bestimmen, ob und zu welchen Kosten Ware in die EU gelangt.
Beziehungen & verwandte Begriffe
Diese Begriffe stehen mit „Zollbefreiung" inhaltlich in Verbindung – über dieselbe Kategorie oder gemeinsame Import4u-Tools.
Verknüpfte Tools & Ratgeber
Häufige Fragen
- Was bedeutet Zollbefreiung?
- Zollbefreiung ist der gesetzliche Verzicht auf Zollabgaben für bestimmte Einfuhren - z.B. Rückwaren, persönliches Umzugsgut, Muster mit kommerziellem Wert unter 45 €, Waren aus Präferenzländern mit Ursprungsnachweis. Rechtsgrundlage: Unionszollkodex (UZK) Art. 185 ff. sowie die Durchführungsverordnung; Präferenzabkommen der EU regeln Zollbefreiungen/-ermäßigungen bei gültigem Ursprungsnachweis (EUR.1, REX). Freigutgrenzen und geringwertige Sendungen (unter 150 €) sind zollfrei, jedoch nicht EUSu-frei. Für China-Importe sind Zollbefreiungen meist nur über Präferenzursprung relevant - China hat kein vollumfängliches EU-Präferenzabkommen, aber regionale Abkommen (z.B. über Drittländer-Kumulierung) können greifen. Muster sind bis 45 € zollfrei. Import4u prüft je Einzelfall. Quellen: UZK Art. 185 ff., EU-Präferenzabkommen, EZT-Online, Merkblatt des Zolls.
- Ist Zollbefreiung für meinen China-Import relevant?
- Höchstwahrscheinlich – nutzen Sie die oben verlinkten Import4u-Tools und Ratgeber, um den Begriff in Ihrem konkreten Fall einzuordnen. Bei Unklarheiten beraten wir Sie kostenlos.
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