von Yuki Tanaka · 7.7.2026, 12:10:39
Wir lassen in China Kunststoffteile fertigen und haben dem Werk eine Spritzgussform kostenlos zur Verfügung gestellt, die wir zuvor separat bezahlt haben. Muss deren Wert anteilig in den Zollwert der importierten Teile eingerechnet werden, und welche Belege sollte ich dafür bereithalten?
Ja, grundsätzlich ist der Wert der kostenlos beigestellten Spritzgussform als sogenannte Beistellung in den Zollwert einzubeziehen, soweit sie bei der Herstellung der eingeführten Teile verwendet wurde. Verteilen Sie die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sachgerecht auf die mit der Form produzierten Teile – etwa nach erwarteter Gesamtstückzahl – und dokumentieren Sie Berechnung und Verteilung nachvollziehbar. Halten Sie Kaufrechnung, Zahlungsbeleg, Übergabe- bzw. Versandnachweise, Angaben zur Nutzung und Lebensdauer der Form sowie die Kalkulation der anteiligen Kosten bereit; bei Unsicherheit zu Methode oder Bemessungsgrundlage lohnt sich eine individuelle Prüfung.
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