Zollwert bei Werkzeugen aus China mit kostenloser Ersatzlieferung

von Andreas Fuchs · 6.6.2026, 20:23:09

Bei einer Lieferung waren mehrere Werkzeuge beschädigt; der Lieferant schickt Ersatzteile ohne Berechnung nach. Muss ich für die Ersatzsendung trotzdem Einfuhrumsatzsteuer oder Zoll anmelden, und welche Unterlagen helfen dem Zoll, den Warenwert richtig einzuordnen?

#zollwert#einfuhrumsatzsteuer#ersatzlieferung

1 Antworten

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Thomas WagnerTop· 20.10.2026, 03:51:00

Auch eine kostenlose Ersatzlieferung muss beim Zoll angemeldet werden; „ohne Berechnung“ bedeutet nicht automatisch zoll- oder einfuhrumsatzsteuerfrei. Legen Sie der Sendung eine Pro-forma-Rechnung mit realistischem Warenwert und dem Vermerk „kostenloser Ersatz für beschädigte Ware, keine Zahlung“ bei sowie Bestellrechnung, Schadensnachweis und Korrespondenz mit dem Lieferanten. Ob Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, hängt unter anderem davon ab, ob die Ersatzteile als Ersatzlieferung im Rahmen des ursprünglichen Geschäfts anerkannt werden und wie die Anmeldung abgewickelt wird – stimmen Sie das vor Versand mit Ihrem Zollvertreter ab.

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