von Li Huang · 15.4.2026, 20:00:09
Unser chinesischer Lieferant gewährt nach Erreichen einer Jahresmenge rückwirkend einen Rabatt auf bereits gelieferte Ware. Muss dieser Rabatt nachträglich im Zollwert berücksichtigt werden, und wie dokumentiert ihr die Korrektur gegenüber dem Zoll?
Ich würde den Rabatt nicht einfach rückwirkend vom Zollwert abziehen: Maßgeblich ist meist der tatsächlich gezahlte bzw. zu zahlende Preis zum Zeitpunkt der Einfuhr, und nachträgliche Preisänderungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. Lass dir die Rabattvereinbarung bereits vor den betroffenen Lieferungen schriftlich bestätigen, mit klarer Berechnungsformel, und dokumentiere Jahresmenge, Gutschrift, Rechnungen sowie Zahlungsbelege; anschließend solltest du die Anerkennung mit deinem zuständigen Zollamt bzw. einem Zollberater klären und ggf. eine nachträgliche Erstattung beantragen. Die Grundlagen zu Zollwert und Gutschriften findest du auch im import4u-Lexikon.
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