GEMA und CE bei importierten Bluetooth-Lautsprechern klären

von Michael Krause Top · 27.9.2026, 21:20:36

Wir möchten Bluetooth-Lautsprecher mit eigener Markenverpackung aus China nach Deutschland importieren. Welche Nachweise und Kennzeichnungen brauchen wir neben CE, insbesondere für Funkanlagen, RoHS, WEEE und die GEMA-Thematik bei vorinstallierten Demo-Songs?

#bluetooth-lautsprecher#compliance#elektronik

1 Antworten

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Lars BeckerTop· 28.9.2026, 03:50:37

Bei Bluetooth-Lautsprechern braucht ihr neben CE vor allem die RED-Konformitätserklärung (Funkanlage), EMV-/Sicherheits- und RoHS-Unterlagen sowie deutsche Anleitungen und Warnhinweise; prüft außerdem die Registrierungspflichten nach WEEE und BattG und bringt die vorgeschriebene Hersteller-/Importeurkennzeichnung an. Lasst euch vom chinesischen Lieferanten das EU-Konformitätsdossier, Prüfberichte und die exakten Modellnummern geben – nicht nur ein CE-Logo auf der Verpackung. Für vorinstallierte Demo-Songs klärt ihr die Nutzungsrechte separat: GEMA kann für die öffentliche Wiedergabe relevant sein, während Vervielfältigungsrechte meist zusätzlich über Rechteinhaber bzw. die GVL laufen; am saubersten ist eine schriftliche Bestätigung oder lizenzfreie Testmusik. Eine erste Checkliste findet ihr unter /kostenlose-tools und die Begriffe unter /lexikon.

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