GEMA, Lizenzen und China-Import bei Bluetooth-Musikboxen

von Li Huang · 20.6.2026, 23:06:01

Wir planen den Import von Bluetooth-Musikboxen mit vorinstallierten Demo-Tracks für den Verkauf in Deutschland. Welche Rechte müssen wir für die Musik klären, und wie dokumentiert ihr gegenüber dem Lieferanten, dass keine geschützten Aufnahmen ohne Lizenz aufgespielt werden?

#lizenzen#elektronik#compliance

1 Antworten

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Mei ChenTop· 26.9.2026, 03:50:52

Ich würde vom Lieferanten eine schriftliche Rechteerklärung verlangen: vollständige Trackliste, Rechteinhaber, Lizenzumfang für Deutschland/EU, Nutzungsdauer und Bestätigung, dass auch die eingebetteten Aufnahmen und Kompositionen abgedeckt sind. Für Demo-Tracks sind entweder nachweislich lizenzierte Musik oder eigens produzierte, vollständig rechtegeklärte Aufnahmen sinnvoll; „royalty-free“ allein reicht ohne Lizenznachweis nicht. Haltet das als Anlage zum Kaufvertrag fest und lasst euch vor der Serienproduktion Mustergerät, Audiodateien und Hashes der Firmware zur Prüfung freigeben – idealerweise mit Vertragsstrafe und Austauschpflicht bei Verstößen; eine Checkliste dazu findet ihr auch unter /kostenlose-tools.

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