von Tanja Reuter · 14.9.2026, 16:31:20
Wir importieren Maschinenkomponenten in drei Teillieferungen, die jeweils separat verzollt werden. Wie lässt sich vermeiden, dass die Einfuhrumsatzsteuer doppelt auf Anzahlungen und Zollwert berechnet wird, und welche Unterlagen braucht unser Steuerberater?
Bei jeder Teillieferung ist die Einfuhrumsatzsteuer nur auf den jeweiligen Zollwert zu berechnen; bereits geleistete Anzahlungen gehören grundsätzlich in den Zollwert, dürfen aber nicht nochmals als eigenständige Bemessungsgrundlage angesetzt werden. Für den Steuerberater sollten Sie je Sendung Einfuhrabgabenbescheid, Zollanmeldung/MRN, Handelsrechnung, Anzahlungs- und Schlussrechnung, Zahlungsnachweise sowie Fracht- und Versicherungsbelege sauber zuordnen und die Einfuhrumsatzsteuer getrennt vom Warenwert buchen. Stimmen Anzahlungen und Endabrechnungen nicht eindeutig mit den drei Lieferungen überein, sollte der Zollwert vor der Anmeldung mit dem Zollagenten geklärt werden; praktische Übersichten finden Sie auch im import4u-Lexikon.
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