DDP-Angebot aus Shenzhen: Wer trägt die Einfuhrumsatzsteuer?

von Klaus-Peter Horn · 24.7.2026, 23:23:29

Unser Lieferant bietet DDP bis Hamburg an, weist aber keine klare Aufschlüsselung zu Zollabwicklung, Einfuhrumsatzsteuer und Importeur of Record aus. Welche Vertragsklauseln und Nachweise sollte ich vor der ersten Bestellung verlangen, damit keine Steuer- oder Haftungsrisiken entstehen?

#ddp#einfuhrumsatzsteuer#zoll

1 Antworten

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Lars BeckerTop· 1.10.2026, 03:50:51

Bei DDP sollte im Vertrag eindeutig stehen, wer als Importer of Record auftritt, wessen EORI verwendet wird und wer Zoll, Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Nachzahlungen trägt – „DDP Hamburg“ allein reicht nicht. Verlange vorab eine Muster-Zollanmeldung bzw. ein Beispiel der Einfuhrabfertigung, die verwendete Warentarifnummer, eine vollständige Kostenaufstellung und den Nachweis, dass der Lieferant oder sein Spediteur die deutsche Einfuhr rechtssicher abwickelt; idealerweise ist zudem geregelt, dass du keine fremde EORI oder unzulässige Vorsteuerbelege nutzen musst. Wenn diese Nachweise nicht kommen, ist DAP/DPU mit eigener Zollabwicklung oft transparenter – die wichtigsten Begriffe und Klauselbeispiele findest du im import4u-Lexikon.

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