von Daniel Hoffmann · 20.5.2026, 08:21:19
Wir planen, kompakte Bluetooth-Lautsprecher als Handelsmarke zu importieren und mit vorinstallierten Demo-Tracks auszuliefern. Müssen wir dafür neben CE- und Funkkonformität auch Lizenzfragen für die Audiodateien oder bestimmte Kennzeichnungen vor dem Verkauf in der EU klären?
Ja – für jeden Demo-Track braucht ihr eine belastbare Lizenz, die ausdrücklich Vervielfältigung, Speicherung auf dem Gerät und Vertrieb in der EU abdeckt; lasst euch vom Lieferanten nicht nur eine pauschale Zusicherung geben, sondern Rechteinhaber, Nutzungsumfang und Nachweise schriftlich bestätigen. Klärt außerdem, ob Musiktexte oder Künstlernamen auf Verpackung oder Gerät besondere Angaben erfordern, und prüft CE/Funkunterlagen getrennt davon: Eine CE-Kennzeichnung ersetzt keine Musiklizenz. Praktisch am einfachsten ist oft, lizenzfreie Tracks mit dokumentierter kommerzieller Nutzungserlaubnis zu verwenden oder die Demo-Dateien ganz wegzulassen.
Melde dich an, um zu antworten.