EU-Compliance-Checkliste

Compliance-Checkliste für Möbel (China-Import)

Alle EU-Anforderungen an Möbel aus China im Überblick: REACH, EUTR, GPSR und CE – inklusive Prüfschritten und Holzherkunft.

REACH (1907/2006) EU-Holzverordnung 995/2010 (EUTR) GPSR (2023/988)

Worum geht es?

Möbel benötigen meist keine CE-Kennzeichnung, müssen aber REACH (z.B. Flammschutzmittel in Polstermöbeln) einhalten. Holzmöbel unterliegen der EU-Holzverordnung (EUTR) mit Sorgfaltspflicht zur Holzherkunft. Bei elektrischen/integrierten Leuchten kommt CE hinzu. Seit 2024 verlangt die GPSR einen EU-Verantwortlichen.

Furniture usually does not need CE marking but must comply with REACH (e.g. flame retardants in upholstery). Wood furniture falls under the EU Timber Regulation (EUTR) with due diligence on origin. CE applies if electrical parts are integrated. GPSR requires an EU responsible operator since 2024.

Anwendbare Richtlinien & Verordnungen

Richtlinie / VerordnungPflichtKurzbeschreibung
REACH (1907/2006) zwingendBeschränkungen für Flammschutzmittel, Blei, PAK in Polsterung und Beschichtungen.
EU-Holzverordnung 995/2010 (EUTR) zwingendSorgfaltspflicht zur Holzherkunft bei Holzmöbeln.
GPSR (2023/988) zwingendEU-Verantwortlicher und Produktsicherheit.
CE (LVD/EMC) bei elektrischen TeilenbedingtBei integrierter Beleuchtung oder Motorik.

Prüfschritte Schritt für Schritt

  1. 1

    Produktanalyse & Richtlinien-Scan

    Erfassung aller Eigenschaften Ihres Möbel-Produkts und Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen.

  2. 2

    Technische Dokumentation erstellen

    Aufbau der technischen Datei: Konstruktionspläne, Risikobeurteilung, Stoffliste, Prüfberichte und Betriebsanleitung in deutscher Sprache.

  3. 3

    Prüfungen & Labortests durchführen

    Beauftragung akkreditierter Labore für die erforderlichen Tests (z.B. CE, REACH, Migration, EMC) und Validierung der Ergebnisse.

  4. 4

    EUTR-Sorgfaltspflicht dokumentieren

    Erfassung von Holzherkunft, Lieferkette und Sorgfaltspflichtnachweisen für Holzmöbel.

  5. 5

    Konformitätsbewertung & CE (wo anwendbar)

    Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung des CE-Kennzeichens und ggf. Einbindung einer benannten Stelle.

  6. 6

    Etikettierung & Verpackung

    Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung (CE, Hersteller, Warnhinweise, Materialangaben) und VerpackG-konforme Verpackung.

  7. 7

    EU-Importeur / GPSR-Verantwortlicher

    Benennung eines in der EU ansässigen wirtschaftlichen Verantwortlichen (seit GPSR 2024 verpflichtend für die meisten Konsumgüter).

  8. 8

    Zollanmeldung & Einfuhr

    Korrekte HS-Code-Klassifizierung, Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verzollung im Bestimmungsland.

  9. 9

    Marktüberwachung & Rückruffitness

    Aufbau eines Beschwerde- und Rückrullsystems sowie Dokumentationspflicht nach Inverkehrbringen.

Häufige Fragen

Braucht ein Sofa CE?
Nein, wenn rein mechanisch. Bei integrierten elektrischen Komponenten (z.B. Steckdosen, LED) ja.
Was fordert die EUTR?
Herkunftsnachweis des Holzes und Risikobewertung der Lieferkette. Verstöße führen zu Beschlagnahme und Bußgeldern.
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Der Hersteller oder – bei Importen aus Drittländern ohne Ansässigkeit in der EU – der in der EU ansässige Importeur/Bevollmächtigte. Er erstellt die Konformitätserklärung, hält die technische Dokumentation bereit und bringt das CE-Zeichen an.
Was passiert bei nicht-konformer Ware?
Der Zoll kann die Einfuhr stoppen, Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Bußgelder und Schadensersatzforderungen sind möglich. Eine Prüfung vor dem Import verhindert das.

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