Worum geht es?
Kosmetik ist in der EU über die Kosmetikverordnung 1223/2009 streng reguliert: Vor dem Inverkehrbringen ist eine CPNP-Meldung zwingend, eine Sicherheitsbewertung (PIF) und korrekte Etikettierung (INCI, Charge, Haltbarkeit) sind Pflicht. REACH und CLP kommen hinzu, seit 2024 die GPSR.
Cosmetics are strictly regulated by EU Regulation 1223/2009: CPNP notification before market placement, a safety assessment (PIF) and correct labelling (INCI, batch, durability) are mandatory. REACH and CLP apply, plus GPSR since 2024.
Anwendbare Richtlinien & Verordnungen
| Richtlinie / Verordnung | Pflicht | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| Kosmetikverordnung 1223/2009 | zwingend | CPNP-Meldung, Sicherheitsbewertung (PIF), GMP, Etikettierung. |
| REACH (1907/2006) | zwingend | Beschränkungen für bedenkliche Inhaltsstoffe und Verunreinigungen. |
| CLP 1272/2008 | bedingt | Einstufung und Kennzeichnung bei gefährlichen Mischungen. |
| GPSR (2023/988) | zwingend | EU-Verantwortlicher und Rückruffitness. |
Prüfschritte Schritt für Schritt
- 1
Produktanalyse & Richtlinien-Scan
Erfassung aller Eigenschaften Ihres Kosmetik-Produkts und Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen.
- 2
Technische Dokumentation erstellen
Aufbau der technischen Datei: Konstruktionspläne, Risikobeurteilung, Stoffliste, Prüfberichte und Betriebsanleitung in deutscher Sprache.
- 3
Prüfungen & Labortests durchführen
Beauftragung akkreditierter Labore für die erforderlichen Tests (z.B. CE, REACH, Migration, EMC) und Validierung der Ergebnisse.
- 4
CPNP-Meldung vorbereiten
Erfassung aller Produktdaten und Sicherheitsbewertung für die CPNP-Meldung vor dem ersten Inverkehrbringen.
- 5
Konformitätsbewertung & CE (wo anwendbar)
Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung des CE-Kennzeichens und ggf. Einbindung einer benannten Stelle.
- 6
Etikettierung & Verpackung
Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung (CE, Hersteller, Warnhinweise, Materialangaben) und VerpackG-konforme Verpackung.
- 7
EU-Importeur / GPSR-Verantwortlicher
Benennung eines in der EU ansässigen wirtschaftlichen Verantwortlichen (seit GPSR 2024 verpflichtend für die meisten Konsumgüter).
- 8
Zollanmeldung & Einfuhr
Korrekte HS-Code-Klassifizierung, Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verzollung im Bestimmungsland.
- 9
Marktüberwachung & Rückruffitness
Aufbau eines Beschwerde- und Rückrullsystems sowie Dokumentationspflicht nach Inverkehrbringen.
Häufige Fragen
- Was kostet eine CPNP-Meldung?
- Die Meldung selbst ist kostenlos, erfordert aber Sicherheitsbewertung und PIF. Import4u übernimmt den kompletten Prozess ab ca. 1.600 € netto.
- Muss INCI auf Deutsch stehen?
- INCI-Bestandteile sind international benannt; zusätzlich sind bestimmte Pflichtangaben in der Sprache des Verkaufslandes erforderlich.
- Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
- Der Hersteller oder – bei Importen aus Drittländern ohne Ansässigkeit in der EU – der in der EU ansässige Importeur/Bevollmächtigte. Er erstellt die Konformitätserklärung, hält die technische Dokumentation bereit und bringt das CE-Zeichen an.
- Was passiert bei nicht-konformer Ware?
- Der Zoll kann die Einfuhr stoppen, Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Bußgelder und Schadensersatzforderungen sind möglich. Eine Prüfung vor dem Import verhindert das.
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