EU-Compliance-Checkliste

Compliance-Checkliste für Kosmetik (China-Import)

Alle EU-Anforderungen an Kosmetik aus China im Überblick: Kosmetikverordnung, CPNP-Meldung, REACH und GPSR – inklusive Prüfschritten und Etikettierung.

Kosmetikverordnung 1223/2009 REACH (1907/2006) GPSR (2023/988)

Worum geht es?

Kosmetik ist in der EU über die Kosmetikverordnung 1223/2009 streng reguliert: Vor dem Inverkehrbringen ist eine CPNP-Meldung zwingend, eine Sicherheitsbewertung (PIF) und korrekte Etikettierung (INCI, Charge, Haltbarkeit) sind Pflicht. REACH und CLP kommen hinzu, seit 2024 die GPSR.

Cosmetics are strictly regulated by EU Regulation 1223/2009: CPNP notification before market placement, a safety assessment (PIF) and correct labelling (INCI, batch, durability) are mandatory. REACH and CLP apply, plus GPSR since 2024.

Anwendbare Richtlinien & Verordnungen

Richtlinie / VerordnungPflichtKurzbeschreibung
Kosmetikverordnung 1223/2009 zwingendCPNP-Meldung, Sicherheitsbewertung (PIF), GMP, Etikettierung.
REACH (1907/2006) zwingendBeschränkungen für bedenkliche Inhaltsstoffe und Verunreinigungen.
CLP 1272/2008bedingtEinstufung und Kennzeichnung bei gefährlichen Mischungen.
GPSR (2023/988) zwingendEU-Verantwortlicher und Rückruffitness.

Prüfschritte Schritt für Schritt

  1. 1

    Produktanalyse & Richtlinien-Scan

    Erfassung aller Eigenschaften Ihres Kosmetik-Produkts und Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen.

  2. 2

    Technische Dokumentation erstellen

    Aufbau der technischen Datei: Konstruktionspläne, Risikobeurteilung, Stoffliste, Prüfberichte und Betriebsanleitung in deutscher Sprache.

  3. 3

    Prüfungen & Labortests durchführen

    Beauftragung akkreditierter Labore für die erforderlichen Tests (z.B. CE, REACH, Migration, EMC) und Validierung der Ergebnisse.

  4. 4

    CPNP-Meldung vorbereiten

    Erfassung aller Produktdaten und Sicherheitsbewertung für die CPNP-Meldung vor dem ersten Inverkehrbringen.

  5. 5

    Konformitätsbewertung & CE (wo anwendbar)

    Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung des CE-Kennzeichens und ggf. Einbindung einer benannten Stelle.

  6. 6

    Etikettierung & Verpackung

    Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung (CE, Hersteller, Warnhinweise, Materialangaben) und VerpackG-konforme Verpackung.

  7. 7

    EU-Importeur / GPSR-Verantwortlicher

    Benennung eines in der EU ansässigen wirtschaftlichen Verantwortlichen (seit GPSR 2024 verpflichtend für die meisten Konsumgüter).

  8. 8

    Zollanmeldung & Einfuhr

    Korrekte HS-Code-Klassifizierung, Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verzollung im Bestimmungsland.

  9. 9

    Marktüberwachung & Rückruffitness

    Aufbau eines Beschwerde- und Rückrullsystems sowie Dokumentationspflicht nach Inverkehrbringen.

Häufige Fragen

Was kostet eine CPNP-Meldung?
Die Meldung selbst ist kostenlos, erfordert aber Sicherheitsbewertung und PIF. Import4u übernimmt den kompletten Prozess ab ca. 1.600 € netto.
Muss INCI auf Deutsch stehen?
INCI-Bestandteile sind international benannt; zusätzlich sind bestimmte Pflichtangaben in der Sprache des Verkaufslandes erforderlich.
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Der Hersteller oder – bei Importen aus Drittländern ohne Ansässigkeit in der EU – der in der EU ansässige Importeur/Bevollmächtigte. Er erstellt die Konformitätserklärung, hält die technische Dokumentation bereit und bringt das CE-Zeichen an.
Was passiert bei nicht-konformer Ware?
Der Zoll kann die Einfuhr stoppen, Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Bußgelder und Schadensersatzforderungen sind möglich. Eine Prüfung vor dem Import verhindert das.

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