EU-Compliance-Checkliste

Compliance-Checkliste für Keramikgeschirr (China-Import)

Alle EU-Anforderungen an Keramikgeschirr aus China im Überblick: LFGB, Blei/Cadmium-Migration und REACH – inklusive Prüfschritten.

LFGB / VO (EWG) 84/500 REACH (1907/2006) GPSR (2023/988)

Worum geht es?

Keramikgeschirr für Lebensmittelkontakt muss die EU-Richtlinie 84/500/EEC (Blei/Cadmium-Migration) und in Deutschland das LFGB einhalten. Seit 2024 verlangt die GPSR einen EU-Verantwortlichen. Eine Konformitätserklärung ist bei Lebensmittelkontakt Pflicht.

Ceramic tableware for food contact must comply with Directive 84/500/EEC (lead/cadmium migration) and in Germany with LFGB. GPSR requires an EU responsible operator since 2024. A declaration of compliance is mandatory for food contact.

Anwendbare Richtlinien & Verordnungen

Richtlinie / VerordnungPflichtKurzbeschreibung
LFGB / VO (EWG) 84/500 zwingendBlei- und Cadmium-Migrationsgrenzwerte.
Lebensmittelkontakt-VO (EU) 10/2011bedingtBei Kunststoffbeschichtungen oder -deckeln.
REACH (1907/2006) zwingendBeschränkungen für bedenkliche Stoffe in Glasuren.
GPSR (2023/988) zwingendEU-Verantwortlicher.

Prüfschritte Schritt für Schritt

  1. 1

    Produktanalyse & Richtlinien-Scan

    Erfassung aller Eigenschaften Ihres Keramik-Produkts und Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen.

  2. 2

    Technische Dokumentation erstellen

    Aufbau der technischen Datei: Konstruktionspläne, Risikobeurteilung, Stoffliste, Prüfberichte und Betriebsanleitung in deutscher Sprache.

  3. 3

    Prüfungen & Labortests durchführen

    Beauftragung akkreditierter Labore für die erforderlichen Tests (z.B. CE, REACH, Migration, EMC) und Validierung der Ergebnisse.

  4. 4

    Migrations- und Schwermetalltest beauftragen

    Beauftragung akkreditierter Labore für Blei/Cadmium-Migration nach 84/500/EEC und LFGB.

  5. 5

    Konformitätsbewertung & CE (wo anwendbar)

    Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung des CE-Kennzeichens und ggf. Einbindung einer benannten Stelle.

  6. 6

    Etikettierung & Verpackung

    Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung (CE, Hersteller, Warnhinweise, Materialangaben) und VerpackG-konforme Verpackung.

  7. 7

    EU-Importeur / GPSR-Verantwortlicher

    Benennung eines in der EU ansässigen wirtschaftlichen Verantwortlichen (seit GPSR 2024 verpflichtend für die meisten Konsumgüter).

  8. 8

    Zollanmeldung & Einfuhr

    Korrekte HS-Code-Klassifizierung, Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verzollung im Bestimmungsland.

  9. 9

    Marktüberwachung & Rückruffitness

    Aufbau eines Beschwerde- und Rückrullsystems sowie Dokumentationspflicht nach Inverkehrbringen.

Häufige Fragen

Was passiert bei zu viel Blei?
Die Einfuhr wird gestoppt und das Produkt zurückgerufen. Bußgelder sind möglich. Eine Vorabprüfung verhindert das.
Gilt das auch für Dekokeramik?
Dekokeramik ohne Lebensmittelkontakt benötigt keine Migrationsprüfung, muss aber sicherheitstechnisch unbedenklich sein (GPSR).
Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
Der Hersteller oder – bei Importen aus Drittländern ohne Ansässigkeit in der EU – der in der EU ansässige Importeur/Bevollmächtigte. Er erstellt die Konformitätserklärung, hält die technische Dokumentation bereit und bringt das CE-Zeichen an.
Was passiert bei nicht-konformer Ware?
Der Zoll kann die Einfuhr stoppen, Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Bußgelder und Schadensersatzforderungen sind möglich. Eine Prüfung vor dem Import verhindert das.

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