Worum geht es?
Keramikgeschirr für Lebensmittelkontakt muss die EU-Richtlinie 84/500/EEC (Blei/Cadmium-Migration) und in Deutschland das LFGB einhalten. Seit 2024 verlangt die GPSR einen EU-Verantwortlichen. Eine Konformitätserklärung ist bei Lebensmittelkontakt Pflicht.
Ceramic tableware for food contact must comply with Directive 84/500/EEC (lead/cadmium migration) and in Germany with LFGB. GPSR requires an EU responsible operator since 2024. A declaration of compliance is mandatory for food contact.
Anwendbare Richtlinien & Verordnungen
| Richtlinie / Verordnung | Pflicht | Kurzbeschreibung |
|---|---|---|
| LFGB / VO (EWG) 84/500 | zwingend | Blei- und Cadmium-Migrationsgrenzwerte. |
| Lebensmittelkontakt-VO (EU) 10/2011 | bedingt | Bei Kunststoffbeschichtungen oder -deckeln. |
| REACH (1907/2006) | zwingend | Beschränkungen für bedenkliche Stoffe in Glasuren. |
| GPSR (2023/988) | zwingend | EU-Verantwortlicher. |
Prüfschritte Schritt für Schritt
- 1
Produktanalyse & Richtlinien-Scan
Erfassung aller Eigenschaften Ihres Keramik-Produkts und Ermittlung der anwendbaren EU-Richtlinien und Verordnungen.
- 2
Technische Dokumentation erstellen
Aufbau der technischen Datei: Konstruktionspläne, Risikobeurteilung, Stoffliste, Prüfberichte und Betriebsanleitung in deutscher Sprache.
- 3
Prüfungen & Labortests durchführen
Beauftragung akkreditierter Labore für die erforderlichen Tests (z.B. CE, REACH, Migration, EMC) und Validierung der Ergebnisse.
- 4
Migrations- und Schwermetalltest beauftragen
Beauftragung akkreditierter Labore für Blei/Cadmium-Migration nach 84/500/EEC und LFGB.
- 5
Konformitätsbewertung & CE (wo anwendbar)
Erstellung der Konformitätserklärung, Anbringung des CE-Kennzeichens und ggf. Einbindung einer benannten Stelle.
- 6
Etikettierung & Verpackung
Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung (CE, Hersteller, Warnhinweise, Materialangaben) und VerpackG-konforme Verpackung.
- 7
EU-Importeur / GPSR-Verantwortlicher
Benennung eines in der EU ansässigen wirtschaftlichen Verantwortlichen (seit GPSR 2024 verpflichtend für die meisten Konsumgüter).
- 8
Zollanmeldung & Einfuhr
Korrekte HS-Code-Klassifizierung, Zollanmeldung, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verzollung im Bestimmungsland.
- 9
Marktüberwachung & Rückruffitness
Aufbau eines Beschwerde- und Rückrullsystems sowie Dokumentationspflicht nach Inverkehrbringen.
Häufige Fragen
- Was passiert bei zu viel Blei?
- Die Einfuhr wird gestoppt und das Produkt zurückgerufen. Bußgelder sind möglich. Eine Vorabprüfung verhindert das.
- Gilt das auch für Dekokeramik?
- Dekokeramik ohne Lebensmittelkontakt benötigt keine Migrationsprüfung, muss aber sicherheitstechnisch unbedenklich sein (GPSR).
- Wer ist für die CE-Kennzeichnung verantwortlich?
- Der Hersteller oder – bei Importen aus Drittländern ohne Ansässigkeit in der EU – der in der EU ansässige Importeur/Bevollmächtigte. Er erstellt die Konformitätserklärung, hält die technische Dokumentation bereit und bringt das CE-Zeichen an.
- Was passiert bei nicht-konformer Ware?
- Der Zoll kann die Einfuhr stoppen, Marktüberwachungsbehörden können Vertriebsverbote und Rückrufe anordnen. Bußgelder und Schadensersatzforderungen sind möglich. Eine Prüfung vor dem Import verhindert das.
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