Viele europäische KMUs sehen im direkten Import aus Asien enorme Margenvorteile. Doch bei der Euphorie über niedrige Einkaufspreise wird ein zentraler Punkt oft unterschätzt: Wer Waren aus Drittstaaten in die EU einführt, gilt im Sinne des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) rechtlich als Hersteller. Das bedeutet, dass Sie bei Fehlern am Produkt vollumfänglich haften – unabhängig davon, ob der eigentliche Produktionsfehler in einer Fabrik in Shenzhen oder Vietnam entstanden ist. ## Die rechtliche Falle: Sie sind der Hersteller Wenn ein von Ihnen importiertes Produkt einen Personen- oder Sachschaden verursacht, ist der geschädigte Endverbraucher nicht darauf angewiesen, einen chinesischen Lieferanten auf Schadensersatz zu verklagen. Das Gesetz ermöglicht es dem Geschädigten, sich direkt an Sie als Importeur zu wenden. Da Sie als Inverkehrbringer in der EU gelten, tragen Sie die Beweislast und das finanzielle Risiko, das im Falle von Rückrufen oder Schadensersatzforderungen schnell in den sechsstelligen Bereich gehen kann. ## Warum CE-Kennzeichnungen keine Garantie sind Oft wird im Importgeschäft die CE-Kennzeichnung als Freibrief verstanden. Doch Vorsicht: Viele gefälschte oder unrechtmäßig angebrachte CE-Siegel kursieren im Markt. Ein CE-Zeichen befreit Sie nicht von der Sorgfaltspflicht. Sie sind verpflichtet, die Konformitätserklärungen sowie die technischen Unterlagen Ihres Lieferanten kritisch zu prüfen. Ein fehlendes oder lückenhaftes technisches Dossier ist bei einer Prüfung durch die Marktaufsichtsbehörden ein direkter Grund für ein Verkaufsverbot oder den Rückruf der gesamten Charge. ## Konkrete Handlungsempfehlungen zur Risikominimierung 1. Prüfpflicht ernst nehmen: Lassen Sie Produkte vor der Verschiffung durch unabhängige Prüfinstanzen (z.B. TÜV oder SGS) vor Ort zertifizieren. 2. Verträge absichern: Bestehen Sie auf Haftungsklauseln in Ihren Lieferverträgen, auch wenn deren Durchsetzung im Ausland schwierig ist. 3. Produkthaftpflichtversicherung: Achten Sie darauf, dass Ihre Police explizit Schäden durch den Import von Waren aus Nicht-EU-Ländern abdeckt. Viele Standardversicherungen schließen dies aus. 4. Dokumentationspflicht: Archivieren Sie alle Konformitätserklärungen, Testberichte und Kommunikation mit dem Lieferanten für mindestens 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen. ## Sicherheit beim Import: Unterstützung durch Import4u Der Import aus Asien bietet große Chancen, erfordert aber ein professionelles Risikomanagement. Bei Import4u unterstützen wir Sie dabei, den Durchblick im Dschungel der EU-Compliance zu behalten. Von der Verifizierung Ihrer Lieferanten bis hin zur Überprüfung der notwendigen Dokumentationsstandards begleiten wir Sie sicher durch den Importprozess. Besuchen Sie unsere Plattform und nutzen Sie unsere Experten-Tools, um Ihre Lieferkette heute noch rechtssicher aufzustellen.